Wenn 2 das Gleiche tun, dann ist...

So locker die staatlichen Spielbanken mit der Spieldauer, dem Höchsteinsatz, dem maximalen Gewinn oder Verlust im Automatenspiel, dem sogenannten „Kleinen Spiel“, umgehen, so streng werden Regeln und Vorschrift, vorrangig zum Wohl und Schutz der Gäste im gewerblichen Spiel, in den Spielhallen eingehalten.
Die nachstehende Gegenüberstellung verdeutlicht, dass Behauptungen wie „Spielhallen tragen zur Spielsucht bei“, dort kann man „Haus und Hof verspielen“ einfach nicht wahr sind und wenn überhaupt, für die staatlichen Spielbanken zutreffen. Spielhallen und Spielotheken, konzentrieren sich mit einer Laufzeit von mehr als 5 Sekunden, mit einem Höchsteinsatz von 20 Cent und max. 2 Euro Gewinn je Spiel auf den Unterhaltungsspaß nicht auf die Hoffnung mit einem Schlag reich zu werden. Dies unterstreicht den ebenfalls von allen legalen Spielhallen eingehaltenen maximal möglichen Verlust von 60,- Euro im Verlauf einer Stunde. Hinzu geht der Spielautomat nach 60 Minuten Spielzeit automatisch für 5 Minuten in eine Zwangspause.
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Gegenüberstellung |
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Gewerbliches Spiel in Spielhallen |
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Spiel in staatlichen Spielbanken (Casinos) |
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(Illegales) Online-Gambling im Internet |
Vermögensverschiebung |
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keine unangemessen hohen Verluste in kurzer Zeit (§ 33 e GewO) |
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in großem Umfang in kurzer Zeit möglich |
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Keine Begrenzung, daher in großem Umfang und in kurzer Zeit möglich |
Laufzeit Höchsteinsatz Höchstgewinn |
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mindestens fünf Sekunden/Spiel • 20 Cent • zwei Euro (§ 13 Nr. 2 SpielV) |
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• pro Spiel nicht geregelt (i.d.R. 3 Sek.) • nicht beschränkt - nach oben offen • nicht beschränkt - nach oben offen |
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• nicht geregelt • nicht beschränkt • nach oben offen |
Max. Gewinnsumme |
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pro Stunde 400 Euro abzüglich der Einsätze (§ 13 Nr. 5 SpielV) • Jackpot verboten |
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pro drei-Sekunden-Spiel Gewinne bis 50.000 Euro plus Jackpot von 50.000 Euro und mehr möglich |
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unbegrenzt |
Max. Stundenverlust |
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60 Euro (§ 13 Nr. 4 SpielV) |
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• pro drei-Sekunden-Spiel Gewinne bis 50.000 Euro plus Jackpot von 50.000 Euro und mehr möglich |
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unbegrenzt |
Ø Stundenverlust |
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langfristig max. 20,- Euro (§ 12 Nr. 1 SpielV) |
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unbegrenzt, zurzeit in der Praxis ca. 300,- Euro |
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unbegrenzt |
Geräteaufstellung |
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in der Regel max. 12 gemäß § 3 Abs. 1 u. 2 SpielV |
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keine gesetzliche Regelung, sozusagen unbegrenzt |
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nur durch Endgeräte beschränkt, aber auch gleichzeitig von überall und jederzeit verfügbar |
Spielangebot |
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in Gaststätten und Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher: max. 2 Geldspielgeräte mit Sicherungs- maßnahmen zum Jugendschutz • in Spielstätten: max. 12 Geldspielgeräte (rechnerisch 12 m² Grundfl. pro Gerät, bei mind. 144 m² Grundfläche pro Konzession) |
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in der Praxis rechnerisch zirka 2,5 m² Grundfläche pro Automat • bis zu 300, im Durchschnitt 100 Slot-Machines in einem Automatensaal |
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keine Beschränkung, da illegal |
Zweiergruppen/ Sichtblenden |
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Zweiergruppen mit Sichtblenden |
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keine gesetzliche Regelung |
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Alkoholausschank |
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Nein |
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Ja |
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Konsum möglich |
Spielpause |
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nach 1 Std. Spielbetrieb 5 Min. Pause |
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keine Spielpause |
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Keine |
Spielanreize |
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Nach § 9 SpielV vollständig verboten |
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Anreize u.a. durch zusätzliches Gastronomie und Unterhaltungsangebot, Veröffentlichung von Gewinnen in der Presse |
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Anreize durch Fernsehwerbung, Lockangebote durch Erstguthaben, Steuerung von Gewinnen, besonders beim Einstieg |
Hinweise Suchgefahr |
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Betriebliches Sozialkonzept • Piktogramm an jedem Gerät in der Höhe des Münzeinwurfs • Auslage Flyer „Spielerschutz“ |
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• kein Hinweis am Gerät • Auslage Flyer „Spielerschutz“ seit 2008 |
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Keine |
Geräteprüfung |
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• alle 2 Jahre durch unabh. vereid. Sachverständige • max. Aufstelldauer 4 Jahre |
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Keine |
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Keinerlei Überprüfung |
Zutritt |
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ab 18 Jahren bzw. ab 21 Jahren bei Spielhallen mit qualit. Anpassungskonzept; Ausweiskontrolle |
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ab 21 Jahren; Ausweiskontrolle |
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ab 18 Jahren; Kontrolle aber nur im Rahmen der Möglichkeiten im Web. |
Spielersperre |
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bei Spielhallen mit qualitativen Anpassungskonzept für die jeweilige Spielhalle |
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Sperrdatenbank |
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nicht vorgesehen, somit unmöglich |