Wenn 2 das Gleiche tun, dann ist...

So locker die staatlichen Spielbanken mit der Spieldauer, dem Höchsteinsatz, dem maximalen Gewinn oder Verlust im Automatenspiel, dem sogenannten „Kleinen Spiel“, umgehen, so streng werden Regeln und Vorschrift, vorrangig zum Wohl und Schutz der Gäste im gewerblichen Spiel, in den Spielhallen eingehalten.

Die nachstehende Gegenüberstellung verdeutlicht, dass Behauptungen wie „Spielhallen tragen zur Spielsucht bei“, dort kann man „Haus und Hof verspielen“ einfach nicht wahr sind und wenn überhaupt, für die staatlichen Spielbanken zutreffen. Spielhallen und Spielotheken, konzentrieren sich mit einer Laufzeit von mehr als 5 Sekunden, mit einem Höchsteinsatz von 20 Cent und max. 2 Euro Gewinn je Spiel auf den Unterhaltungsspaß nicht auf die Hoffnung mit einem Schlag reich zu werden. Dies unterstreicht den ebenfalls von allen legalen Spielhallen eingehaltenen maximal möglichen Verlust von 60,- Euro im Verlauf einer Stunde. Hinzu geht der Spielautomat nach 60 Minuten Spielzeit automatisch für 5 Minuten in eine Zwangspause. 

 

 

 

Gegenüberstellung

 

 

 

 

 

Gewerbliches Spiel in

Spielhallen

 

Spiel in staatlichen Spielbanken (Casinos)

 

(Illegales) Online-Gambling

im Internet

Vermögensverschiebung

 

keine unangemessen hohen Verluste in

kurzer Zeit (§ 33 e GewO)

 

in großem Umfang in kurzer Zeit möglich

 

Keine Begrenzung, daher in großem Umfang und in kurzer Zeit möglich

Laufzeit

Höchsteinsatz

Höchstgewinn

 

mindestens fünf Sekunden/Spiel

• 20 Cent

• zwei Euro (§ 13 Nr. 2 SpielV)

 

• pro Spiel nicht geregelt (i.d.R. 3 Sek.)

• nicht beschränkt - nach oben offen

• nicht beschränkt - nach oben offen

 

• nicht geregelt

• nicht beschränkt

• nach oben offen

Max. Gewinnsumme

 

pro Stunde 400 Euro abzüglich der Einsätze

(§ 13 Nr. 5 SpielV)

• Jackpot verboten

 

pro drei-Sekunden-Spiel Gewinne bis 50.000 Euro

plus Jackpot von 50.000 Euro

und mehr möglich

 

unbegrenzt

Max. Stundenverlust

 

60 Euro (§ 13 Nr. 4 SpielV)

 

• pro drei-Sekunden-Spiel Gewinne bis  50.000 Euro

plus Jackpot von 50.000 Euro

und mehr möglich

 

unbegrenzt

Ø Stundenverlust

 

langfristig max. 20,- Euro

(§ 12 Nr. 1 SpielV)

 

unbegrenzt, zurzeit in der Praxis ca. 300,- Euro

 

unbegrenzt

Geräteaufstellung

 

in der Regel max. 12

gemäß

§ 3 Abs. 1 u. 2 SpielV

 

keine gesetzliche Regelung,

sozusagen unbegrenzt

 

nur durch Endgeräte beschränkt, aber auch gleichzeitig von überall und jederzeit verfügbar

Spielangebot

 

in Gaststätten und Wettannahmestellen

der konzessionierten Buchmacher:

max. 2 Geldspielgeräte mit Sicherungs-

maßnahmen zum Jugendschutz

• in Spielstätten:

max. 12 Geldspielgeräte (rechnerisch 12

m² Grundfl. pro Gerät, bei mind. 144 m²

Grundfläche pro Konzession)

 

in der Praxis rechnerisch zirka 2,5 m²

Grundfläche pro Automat

• bis zu 300, im Durchschnitt

100 Slot-Machines in einem Automatensaal

 

keine Beschränkung, da illegal

Zweiergruppen/

Sichtblenden

 

Zweiergruppen mit Sichtblenden

 

keine gesetzliche Regelung

 

 

 

 

 


 

 

Alkoholausschank

 

Nein

 

Ja

 

Konsum möglich

Spielpause

 

nach 1 Std. Spielbetrieb 5 Min. Pause

 

keine Spielpause

 

Keine

Spielanreize

 

Nach § 9 SpielV vollständig verboten

 

Anreize u.a. durch zusätzliches Gastronomie und

Unterhaltungsangebot, Veröffentlichung von

Gewinnen in der Presse

 

Anreize durch Fernsehwerbung, Lockangebote durch Erstguthaben, Steuerung von Gewinnen, besonders beim Einstieg

Hinweise Suchgefahr

 

Betriebliches Sozialkonzept

• Piktogramm an jedem Gerät in der Höhe des

Münzeinwurfs

• Auslage Flyer „Spielerschutz“

 

• kein Hinweis am Gerät

• Auslage Flyer „Spielerschutz“ seit 2008

 

Keine

Geräteprüfung

 

• alle 2 Jahre durch unabh. vereid. Sachverständige

• max. Aufstelldauer 4 Jahre

 

Keine

 

Keinerlei Überprüfung

Zutritt

 

ab 18 Jahren bzw. ab 21 Jahren bei Spielhallen mit

qualit. Anpassungskonzept; Ausweiskontrolle

 

ab 21 Jahren; Ausweiskontrolle

 

ab 18 Jahren; Kontrolle aber nur im Rahmen der Möglichkeiten im Web.

Spielersperre

 

bei Spielhallen mit qualitativen Anpassungskonzept für

die jeweilige Spielhalle

 

Sperrdatenbank

 

nicht vorgesehen, somit unmöglich